AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Ing. Patrick Klaus Autengruber
Autengruber Raumkonzept
Fraunsdorfer Straße 19, 4694 Ohlsdorf, Österreich
UID: ATU72354409
Tel.: +43 650 9654848 E-Mail: patrick@autengruber-raumkonzept.at
(nachfolgend „Unternehmer“)
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen sowie für Innenarchitektur-, Planungs-, Beratungs-, 3D-Planungs- und Montageleistungen zwischen dem Unternehmer und dem Kunden.
(2) Der Kunde ist entweder Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG oder Unternehmer im Sinne des UGB. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gelten diese AGB für beide. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen (insbesondere des KSchG) bleiben unberührt und gehen diesen AGB vor.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Unternehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Unternehmers (auch in Ausstellungen, Katalogen oder auf der Website) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Unternehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung (z. B. Lieferung der Möbel oder Beginn der Planungsarbeiten).
(3) Bei Innenarchitektur- und Planungsleistungen (insbesondere 2D-/3D-Planung und Virtual Reality) wird der genaue Leistungsumfang in einem separaten Angebot, Planungsvertrag oder Auftragsschein festgelegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Preise, Anzahlungen und Zahlungsbedingungen
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern sind die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (Bruttopreise). Gegenüber Unternehmern gelten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zusatzkosten wie Lieferung, Montage, Entsorgung alter Möbel oder Sonderwünsche werden gesondert ausgewiesen.
(3) Anzahlungen: Der Unternehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach der Art des Auftrags: a) Bei Möbelkäufen (Lagerware): 50 % des Auftragswertes bei Auftragsbestätigung, weitere Teilzahlungen je nach Leistungsfortschritt möglich. b) Bei Sonderanfertigungen, Individualmöbeln oder kundenspezifischen Bestellungen: 50 % des Auftragswertes bei Auftragsbestätigung, weitere Teilzahlungen je nach Leistungsfortschritt möglich. c) Bei Innenarchitektur- und Planungsleistungen (z. B. 3D-Planung, Konzepte): 30 % des vereinbarten Honorars bei Auftragsbestätigung, weitere Teilzahlungen je nach Leistungsfortschritt möglich.
Die genaue Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Die Anzahlung ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig und dient der Auftragsbindung sowie der Deckung von Beschaffungs- und Planungskosten.
(4) Der verbleibende Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme der Leistung (bei Planungsleistungen nach Fertigstellung und Übergabe) ohne Abzug fällig. Die Einräumung von Werknutzungsrechten an Planungsleistungen erfolgt erst mit vollständiger Zahlung gemäß § 5a.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 1000 ABGB bzw. 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz bei Unternehmern gem. § 456 UGB). Der Unternehmer ist berechtigt, Mahngebühren und angemessene Inkassokosten geltend zu machen.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Die Nichtzahlung einer vereinbarten Anzahlung berechtigt den Unternehmer, mit der Leistungserbringung zurückzuhalten, bis die Anzahlung eingegangen ist. Dadurch verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
4. Lieferung, Leistungszeit und Erfüllungsort
(1) Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager des Unternehmers oder ab Werk des Herstellers. Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 4694 Ohlsdorf.
(3) Transport-, Liefer- und ggf. Montagekosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(4) Bei höherer Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen durch Vorlieferanten oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängert sich die Frist angemessen. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Möbel und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit zusammenhängenden Kosten und Spesen Eigentum des Unternehmers.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und sie gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern.
(3) Bei Weiterveräußerung durch einen Unternehmer tritt dieser bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Unternehmer ab. Der Unternehmer nimmt diese Abtretung an.
§ 5a Urheberrecht und Werknutzungsrechte (Planungsleistungen)
(1) Alle vom Unternehmer erbrachten Planungsleistungen, insbesondere Entwürfe, Skizzen, 2D-/3D-Pläne, Visualisierungen, Konzepte, Virtual-Reality-Darstellungen und sonstige Arbeitsergebnisse, sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne der §§ 1 ff. UrhG und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag (einschließlich Nebenkosten und Verzugszinsen) unser geistiges Eigentum. Dies gilt auch gegenüber Verbrauchern, soweit dies mit den zwingenden Bestimmungen des KSchG vereinbar ist.
(2) Werknutzungsrechte (insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Umsetzung der Planung) werden dem Kunden erst mit der vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus diesem Auftrag eingeräumt. Bis dahin ist dem Kunden jede Nutzung, Weitergabe (auch an vom Kunden beauftragte Drittunternehmen wie Handwerker oder Installateure), Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Unterlagen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
(3) Bei Teilzahlungen oder Ratenzahlungen gehen die Werknutzungsrechte erst mit der vollständigen Tilgung aller Forderungen aus dem gesamten Auftrag über. Mit vollständiger Zahlung räumen wir dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Werknutzungsrecht für den vereinbarten Zweck (Umsetzung des konkreten Projekts) ein.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Unterlagen pfleglich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatzansprüche sowie Unterlassungsansprüche vor.
(5) Der Unternehmer ist berechtigt, die erbrachten Planungsleistungen und das realisierte Projekt (auch mit Fotos) in anonymisierter Form zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden (insbesondere bei Innenarchitektur)
(1) Der Kunde hat dem Unternehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Maße, Zugänge, Strom- und Wasseranschlüsse sowie notwendigen Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Der Unternehmer ist berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten (z. B. zusätzliche Anfahrten) gesondert in Rechnung zu stellen.
7. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB.
(2) Bei beweglichen Sachen (Möbel, Einrichtungsgegenstände) beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe. Bei Einbauten oder mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen 3 Jahre.
(3) Gegenüber Verbrauchern können Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
(4) Gegenüber Unternehmern gilt eine sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Unternehmer zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. Weitergehende Ansprüche (Preisminderung, Wandlung) nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung.
(5) Ausstellungsstücke oder Sonderanfertigungen unterliegen einer eingeschränkten Gewährleistung (z. B. nur für wesentliche Funktionsmängel), sofern dies im Vertrag ausdrücklich angegeben wird.
8. Haftung
(1) Der Unternehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Planungsleistungen (insbesondere 3D-Planung und Innenarchitektur) beschränkt sich auf die Einhaltung der beruflichen Sorgfalt. Eine Haftung für die tatsächliche Ausführung durch vom Kunden beauftragte Drittunternehmen (Handwerker, Installateure etc.) wird ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Haftungsregelungen des KSchG.
9. Montage und Aufbau
(1) Montageleistungen werden nur auf ausdrückliche Vereinbarung erbracht und gesondert berechnet.
(2) Der Kunde hat für geeignete Zugänge, ausreichend Platz und die notwendigen Anschlüsse zu sorgen. Für Schäden, die durch ungeeignete bauliche Gegebenheiten entstehen, haftet der Unternehmer nicht.
10. Stornierung / Rücktritt
(1) Bei Stornierung durch den Kunden nach Vertragsschluss können Stornogebühren in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswertes (bei Sonderanfertigungen bis 50 %) verrechnet werden.
(2) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte (z. B. bei Auswärtsgeschäften nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG). Bei reinen Präsenzgeschäften im Geschäft vor Ort besteht in der Regel kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
11. Datenschutz
Der Unternehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten finden sich in der separaten Datenschutzerklärung auf www.autengruber-raumkonzept.at.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Gmunden, soweit der Kunde Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
